Rechtsprechung
   BGH, 17.08.1951 - 1 StR 325/51   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1951,365
BGH, 17.08.1951 - 1 StR 325/51 (https://dejure.org/1951,365)
BGH, Entscheidung vom 17.08.1951 - 1 StR 325/51 (https://dejure.org/1951,365)
BGH, Entscheidung vom 17. August 1951 - 1 StR 325/51 (https://dejure.org/1951,365)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1951,365) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1951, 809
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 06.04.1962 - 4 StR 32/62

    Ehescheidungsklage - §§ 153, 26, 13 StGB, Garantenstellung

    Daß für die Angeklagte H. eine Strafmilderung nach § 157 StGB nicht in Betracht kommt, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs (vgl. RGSt 74, 44; BGH NJW 1951, 809 [BGH 17.08.1951 - 1 StR 325/51]; 1953, 390; 1958, 429; 4 StR 593/59 vom 26. Februar 1960).
  • BGH, 02.12.1952 - 1 StR 437/52

    Verurteilung wegen Meineids bei Ableisten eines falschen Offenbarungseides -

    Wurde der Angeklagte als vernommene Partei vereidigt (sh. oben I 2), so waren die Voraussetzungen des § 157 StGB nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht gegeben (Urteil vom 17. August 1951 - 1 StR 325/51 = NJW 1951, 809).
  • BGH, 11.02.1955 - 2 StR 173/54
    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 02.11.1954 - 2 StR 281/54

    Rechtsmittel

    Wenn eine solche Zwangslage nicht besteht, hat sie stets die unmittelbare oder entsprechende Anwendung des § 157 StGB abgelehnt, beispielsweise bei einem Parteieid (BGH NJW 1951, 809), bei der eidesstattlichen Versicherung eines Zeugen ohne Zeugniszwang (RGSt 36, 49; RG JW 1938, 1584) und insbesondere bei dem Teilnehmer an einem Meineid, auch wenn ihm selbst durch eine wahre Aussage die Gefahr einer gerichtlichen Bestrafung droht, weil er nicht persönlich in der vom Gesetz vorausgesetzten Konfliktslage zwischen Eideszwang und drohender Selbstbezichtigung steht (RGSt 75, 37; BGH NJW 1952, 229; BGHSt 1, 22; 3, 320).
  • BGH, 17.04.1952 - 4 StR 642/51

    Auslegung der in § 883 Zivilprozessordnung (ZPO) vorgesehenen Eidesformel -

    Deshalb konnte die Rechtsfrage, ob etwa § 157 StGB auf Fälle der Offenbarungseidsleistung entsprechend angewendet werden kann (vgl BGH 1 StR 325/51 vom 17. August 1951), unentschieden bleiben.
  • BGH, 09.09.1959 - 1 StR 347/59

    Rechtsmittel

    Die Revision vermißt zu Unrecht die Anwendung des § 157 StGB; denn diese Bestimmung gilt nur für Zeugen und Sachverständige, nicht aber für Parteien, RGSt 75, 37; BGH NJW 1951, 809 Nr. 21. Eine entsprechende Anwendung dieser Vorschrift ist entgegen der Ansicht der Revision nicht zulässig.
  • BGH, 26.11.1952 - 5 StR 883/52
    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 29.05.1959 - 5 StR 110/59

    Rechtsmittel

    Der Angeklagte hat den Meineid bei seiner Vernehmung als Partei in seinem Ehescheidungsverfahren geleistet; § 157 StGB gilt nur für den Meineid des Zeugen oder Sachverständigen; er ist auf den Meineid der Partei auch nicht entsprechend anwendbar (BGH NJW 1951, 809; 1953, 390).
  • BGH, 17.01.1956 - 1 StR 558/55

    Rechtsmittel

    Diese Bestimmung ist nicht zugunsten einer Partei anwendbar, die im bürgerlichrechtlichen Streitverfahren vernommen und nach § 452 ZPO beeidigt worden ist (BGH NJW 1951, 809 und 1953, 390 Nr. 15).
  • BGH, 26.02.1953 - 4 StR 682/52

    Rechtsmittel

    Der Tatrichter hat dem Beschwerdeführer zwar unzulässigerweise Strafermässigung nach § 157 StGB gewährt, da der Angeklagte sich nicht als Zeuge oder Sachverständiger einer Eidesverletzung schuldig gemacht hat, sondern nur Teilnehmer solcher Straftaten war (BGHSt 1, 22; BGH Urt. vom 7.2.1952 - 5 StR 23/52; BGH in NJW 1951, 809).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht